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Elektroschrott zur Sammelstelle

Vom Geschirrspüler bis zum MP3-Player – ausrangierte Elektrogeräte müssen seit dem 24. März 2006 bei Sammelstellen abgegeben werden. Jede Kommune ist verpflichtet, solche Sammelstellen einzurichten und die Geräte kostenlos entgegenzunehmen. Die Hersteller müssen die Geräte von den Sammelstellen abholen und entsorgen.
"Für die Kommunen entfallen die Kosten für Entsorgung. Langfristig könnten die Müllgebühren dadurch sinken", erklärt Christiane Schnepel vom Umweltbundesamt in Dessau. Zudem würden Rohstoffe gespart und die Umwelt geschont. Durch das neue Gesetz gehen Geräte und somit wertvolle Bestandteile wie Gold oder Platin an die Hersteller zurück. Diese Rohstoffe können zum Teil zwar wieder verwendet werden, dennoch rechnen Hersteller durch die Entsorgungspflicht mit zusätzlichen Kosten von rund 500 Millionen Euro pro Jahr. "Diese werden vermutlich durch höhere Gerätepreise auf die Verbraucher umgewälzt. Aber die Hersteller sind weiterhin in einer Wettbewerbssituation und die Kosten für die Verbraucher werden nicht gravierend steigen", so Schnepel.
Der Elektromüll wird künftig in fünf Gruppen geteilt. Neue Geräte, die nicht in den Hausmüll dürfen, tragen als Hinweis einen Aufkleber mit durchgestrichener Mülltonne.

Diese Geräte müssen zur Sammelstelle:
Haushaltsgroßgeräte (Waschmaschinen, Geschirrspüler, Elektroherde etc.)
Kühl- und Gefriergeräte
Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
(Computer, Telefone etc.) und Geräte der Unterhaltungselektronik
Gasentladungslampen
(Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen)
Haushaltskleingeräte (Fön, Toaster etc.)
Beleuchtungskörper, elektrische u. elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte usw.
Verbraucher, die ihren Elektroschrott trotzdem noch in den Hausmüll werfen, müssen mit einer Geldstrafe rechnen.

Quelle: www.mdr.de

Wichtiger Entsorgungshinweis

zu Batterien und Akkus nach der Batterieverordnung

Jeder Verbraucher ist nach der deutschen Batterieverordnung gesetzlich zur Rückgabe aller ge- und verbrauchten Batterien bzw. Akkus verpflichtet. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist verboten. Alte Batterien und Akkus können unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde, bei uns und überall dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft werden. Sie können die bei uns gekauften Batterien auch nach Gebrauch an uns zurücksenden.
Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz!
Schadstoffhaltige Batterien bzw. Akkus sind mit den folgenden Symbolen gekennzeichnet, um auf das Hausmüll-Entsorgungsverbot hinzuweisen. Unter dem Zeichen ist das chemische Symbol für das Schwermetall angegeben:

1 Batterie enthält Cadmium
2 Batterie enthält Quecksilber
3 Batterie enthält Blei


Abholpreise unverbindlich, inkl. 19% MwSt. Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten.
©2006-2010 Thomas Josten